Sonntagsschutz

Auch zum Schutz der Adventssonntage sollte eine Aufweichung des Sonn- und Feiertagsschutzes verhindert werden.

Bild: Smileus

Sonntagsschutz

Schutz von Sonntagen und Feiertagen

Kundgebung aller kirchenleitenden Organe der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern zum Sonntagsschutz, verabschiedet auf der Tagung in München im April 2011.

Wiederholt hat die Landessynode in den letzten Jahren darauf aufmerksam gemacht: Der Schutz von Sonntagen und Feiertagen ist ein unverzichtbares Kulturgut. Das Gebot Gottes, den Feiertag zu heiligen, schützt das Leben vor pausenloser Funktionalisierung und Ökonomisierung. Es ruft zum Gottesdienst. Es dient dem Leben, das regelmäßige gemeinsame Ruhezeiten für Erholung, Besinnung und Rekreation braucht. Es dient der Gesundheit der Menschen. Es dient der Pflege von Ehe, Familie, Partnerschaft und Freundeskreis. Es dient individuellem und gesellschaftlichem Wertebewusstsein, das sich auch in ehrenamtlichem Engagement verwirklicht.

Die grundgesetzlich gesicherte Schutzgarantie für Sonn- und Feiertage dient dem Gemeinwesen und seiner Humanität. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seiner wegweisenden Entscheidung vom 1. Dezember 2009 hervorgehoben.

23.02.2016
ELKB

Mit großer Sorge nimmt die Landessynode wahr, dass in den vergangenen zwei Jahrzehnten die Zahl der Menschen, die an Sonntagen arbeiten müssen, auch in Bayern deutlich zugenommen hat.

• Dies gilt nicht nur für Firmen, die mit Hinweis auf ökonomische Zwänge die entsprechenden Genehmigungen beantragt und erhalten haben. Auch die Zahl der sogenannten Marktsonntage ist seitdem erheblich gewachsen.

• In vielen Kommunen wird die gesetzlich gegebene Möglichkeit in Anspruch genommen, an bis zu vier Sonn- und Feiertagen im Jahr „aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen“ die Ladenöffnung zu erlauben. Der Sinn des Gesetzes, für den Fall besonderer Anlässe solche Ausnahmen
zu gestatten, wird vielerorts offenkundig ignoriert: Künstlich werden „Anlässe“ konstruiert, um den Sonntagsschutz zu umgehen und Geschäft zu machen.

• Im Blick auf den Schutz der Adventssonntage ist ein ähnlicher Trend zu beobachten. Das geltende Ladenschlussgesetz sieht vor, dass „Sonn- und Feiertage im Dezember“ nicht für Marktsonntage freigegeben werden dürfen. Erkennbar war es Absicht des Gesetzgebers, alle Adventsonntage zu schützen.
Dennoch wird manchenorts am 1. Adventssonntag – sofern er im November datiert – ein Marktsonntag anberaumt und damit die Kommerzialisierung der Adventszeit verstärkt.

• Mit Berufung auf den Wortlaut des geltenden Rechts genehmigen einige Kommunen auch Marktsonntage an Sonn- und Feiertagen, deren ernster Charakter dadurch in gravierender Weise verletzt wird. Dies gilt namentlich für den Ewigkeits- und Totensonntag, an dem viele Menschen ihrer Verstorbenen gedenken, die Gräber aufsuchen und in Gottesdiensten ihrer Trauer Raum geben.
Dennoch wird mancherorts nicht davor zurückgeschreckt, auch diesen Tag als Marktsonntag zu vereinnahmen.

Die Landessynode bittet alle Kirchengemeinden, Tendenzen zur weiteren Aufweichung des Sonn- und Feiertagsschutzes zu wehren und durch Verzicht auf sonntäglichen Ein- und Verkauf mit gutem Beispiel voranzugehen.

Sie bittet zudem die politisch Verantwortlichen, solchen Entwicklungen entgegen zu treten. Notwendig ist auf allen Ebenen eine Sensibilisierung für die Bedeutung des Schutzes von Sonn- und Feiertagen – und dafür, dass diesem Schutz Vorrang vor ökonomischen Interessen eingeräumt werden muss.

• Insbesondere bittet die Landessynode die Kommunen im Freistaat, dafür Sorge zu tragen, dass die Genehmigung von Marktsonntagen an allen Adventssonntagen sowie am Ewigkeits- und Totensonntag unterbleibt.

• Die Synode bittet das zuständige Staatsministerium für Arbeit und Soziales und die kommunalen Spitzenverbände, sich diesem Anliegen ausdrücklich anzuschließen und dafür in der Kommunikation mit den Kommunen zu werben. Wenn dies in absehbarer Zeit nicht erfolgreich gelingt, sollte eine entsprechende Präzisierung des Gesetzes in Angriff genommen werden, dass insbesondere die 4 Adventssonntage unter Schutz gestellt werden sollen.

• Die Synode bittet die Abgeordneten des Bayerischen Landtags, sich in ihren Stimmkreisen sowie im Parlament für den Sonntagsschutz nachhaltig einzusetzen. Die Landessynode dankt allen, die sich seit langem dafür stark machen, nicht zuletzt der „Allianz für den freien Sonntag“ für deren wichtige Unterstützung des Sonn- und Feiertagsschutzes.

München, 7. April 2011

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