Sterbebegleitung

Für die Diakonie liegt menschliches Leben von seinem Beginn bis zu seinem Ende in der Hand Gottes, der ihm Würde und Sinn verleiht.

Bild: pixa

Sterbebegleitung

„Nicht töten, sondern im Sterben begleiten“

Erklärung der Landessynode zum Thema Sterbehilfe, beschlossen auf der Synodaltagung in Wei-ßenburg im November 2005.

Die Landessynode macht sich die Resolution der Mitgliederversammlung des Diakonischen Wer-kes Bayern vom 25.10.2005 inhaltlich zu Eigen.

Zur Klarheit der Diskussion machen wir darauf aufmerksam:
• „Aktive Sterbehilfe“ bedeutet in Wahrheit Tötung auf Verlangen oder assistierter Suizid. Beides lehnen wir auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes ab.
• Notwendig ist, dass sterbenskranke Menschen bestmöglich gepflegt und begleitet, nicht aber getötet werden.
• Wir treten entschieden dafür ein, dass Politik und Gesellschaft ihre Gesamtverantwortung für Leben und Menschenwürde wahrnehmen sowie die dafür erforderlichen Ressourcen verlässlich bereitstellen.
• Als Kirche und ihre Diakonie verpflichten wir uns, auch weiterhin unseren Beitrag dazu zu leisten, dass ein menschenwürdiges Leben bis zuletzt ermöglicht und gestaltet werden kann.

 

Resolution der Mitgliederversammlung des Diakonischen Werkes Bayern zur Diskussion um die „aktive“ Sterbehilfe

Die Angst vor dem Ende nehmen.

1.) Für die Diakonie liegt menschliches Leben von seinem Beginn bis zu seinem Ende in der Hand Got-tes, der ihm Würde und Sinn verleiht. Es widerspricht darum unserem Glauben, das Sterben durch aktives Eingreifen vorzeitig zu beenden. Wir treten dafür ein, dass Menschen in Krankheit und Sterben begleitet und ihre Schmerzen gelindert werden.

2.) Mit Sorge beobachtet die Diakonie in Bayern darum die gegenwärtige Diskussion um die „aktive“ Sterbehilfe. Die Forderung des Hamburger Justizministers Roger Kusch (CDU), „aktive“ Sterbehilfe zu legalisieren, ist nicht christlich. Sie trägt vielmehr dazu bei, auf lange Sicht die „aktive“ Sterbehilfe auch politisch mehrheitsfähig zu machen.

3.) Hinter dem Wunsch nach dem Tod steht nach Ansicht der bayerischen Diakonie in Wirklichkeit der Wunsch nach einem anderen Leben. Die „aktive“ Sterbehilfe kann darum auch kein Dienst am Sterbenden und Schwerstkranken sein. Im Gegenteil: Eine Gesellschaft, die die aktive Tötung alter, sterbender und kranker Menschen zulässt, gesteht damit ihr eigenes Unvermögen ein, Menschen ein Sterben in Würde zu ermöglichen.

4.) Die bayerische Diakonie fordert darum die politisch Verantwortlichen auf, dabei mitzuhelfen, den Men-schen die Angst vor einem Sterben in Schmerzen oder in Einsamkeit zu nehmen. Dazu gehören die stär-kere Einbindung palliativ-medizinischer Maßnahmen in die Ausbildung von Ärzten sowie medizinischem Personal ebenso wie die ausreichende finanzielle Ausstattung von Hospizinitiativen, wie sie auch die Diakonie in Bayern anbietet.

5.) Eine gute Versorgung Schwerstkranker und die Unterstützung ihrer Angehörigen kann sicherstellen, dass der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe gar nicht erst entsteht. Die Diakonie begrüßt darum ausdrück-lich die Ankündigung von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt weitere Mittel zum Ausbau palliativ-medizinischer Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Ebenso unterstützt sie den Vorschlag des Bundes-gesundheitsministeriums, Todkranken einen gesetzlichen Anspruch auf qualifizierte Sterbebegleitung zu ermöglichen.

Weißenburg, 25. November 2005

22.02.2016
ELKB

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