Neben den Plenarphasen tagen die Ausschüsse und diskutieren die Gesetzesvorlagen, die Eingaben und Anträge.
Bild: elkb/mck
Ausschüsse
Engagierte Experten sind gefragt
Die Landessynode kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidungen Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Angelegenheiten zur weiteren Beratung auch zwischen den Tagungen zuweisen. In der bayerischen Synode gibt es derzeit folgende Ausschüsse:
- Finanzausschuss
- Organisationsausschuss
- Ausschuss für Grundfragen des kirchlichen Lebens
- Rechts- und Verfassungsausschuss
- Ausschuss für Gesellschaft und Diakonie
- Ausschuss für Bildung, Erziehung und Jugend
- Ausschuss für Ökumene, Mission und Dialog
- Vertrauensausschuss
- Rechnungsprüfungsausschuss
Der Finanzausschuss berät den Haushalt und andere finanzielle Fragen, 19 Synodale gehören ihm an. Der Organisationsausschuss entscheidet über die Errichtung von Pfarrstellen oder die Errichtung von Einrichtungen und Ämtern, ihm gehören 18 Synodale an. Der Rechts- und Verfassungsausschuss hat eine Schlüsselposition im Blick auf die gesetzgeberischen Aufgaben der Synode, 12 Synodale gehören ihm an.
Mit je ebenfalls 12 Synodalen sind der Ausschuss für Gesellschaft und Diakonie, der Ausschuss für Grundfragen kirchlichen Lebens, der Ausschuss für Bildung, Erziehung und Jugend sowie der Ausschuss für Ökumene, Mission und Dialog besetzt. Der Vertrauensausschuss bereitet alle von der Landessynode vorzunehmenden Wahlen vor. Er setzt sich aus 14 ordinierten und nicht-ordinierten Synodalen aus den Wahlkreisen sowie aus der Mitte der berufenen Synodalen und der Fakultätsvertreter zusammen.
Fünf Synodale bilden den Rechnungsprüfungsausschuss, denn die "Allgemeine Kirchenkasse", also die Einnahmen und Ausgaben der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, werden durch einen von der Landessynode bestellten Prüfungsausschuss geprüft. In der Praxis beauftragt der Prüfungsausschuss das Rechnungsprüfungsamt mit der Durchführung der Prüfung.
01.02.2024
Andrea Seidel