Über die meisten Vorlagen und Anträge stimmen die Landessynodalen Stimmkarten ab. Die Wahl des Präsidiums erfolgt jedoch geheim.
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Landessynode
Wahl des Präsidiums
Zunächst ist die Präsidentin beziehungsweise der Präsident zu wählen. Vorbereitet wird die Wahl durch den Vertrauensausschuss der Synode, der sich aus je einem ordinierten und einem nichtordinierten Synodalen der sechs Kirchenkreise und einem ordinierten und einem nichtordinierten Vertreter aus der Gruppe der berufenen Synodalen und der Fakultätsvertreter zusammensetzt. Der Vertrauensausschuss erstellt einen Wahlvorschlag, der einen oder mehrere Namen umfassen kann. Wenn seitens der Synode weitere Personen für die Wahl vorgeschlagen werden, sind diese auf dem Wahlvorschlag aufzunehmen.
Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich der Synode vor. In geheimer Wahl geben die 108 wahlberechtigten Synodalen ihre Stimme ab. Als gewählt gilt, wer die Mehrheit aller wahlberechtigten Synodalen, also mindestens 55 Stimmen auf sich vereinigt. Erreicht im ersten Wahlgang bei mehr als zwei Kandidaten beziehungsweise Kandidatinnen keiner die absolute Mehrheit, so nehmen an den folgenden zwei Wahlgängen nur noch die beiden Kandidaten beziehungsweise. Kandidatinnen mit den höchsten Stimmenzahlen teil. Ist nach insgesamt drei Wahlgängen keine Entscheidung gefallen, muss der Vertrauensausschuss einen neuen Wahlvorschlag vorlegen. Nach der Wahl des Präsidenten beziehungsweise der Präsidentin wählt die Synode den ersten und zweiten Vizepräsidenten beziehungsweise die erste und zweite Vizepräsidentin sowie die beiden Schriftführer respektive Schriftführerinnen.
06.02.2024
ELKB