Auch wenn die Synodalen meistens offen abstimmen - wie hier im Bild die Synodalen Reuter, Sachs, von Crailsheim, Finzel und Blume - die Wahl in die Ausschüsse ist geheim.
Bild: elkb/mck
Landessynode
Wahl der Ausschüsse
Der Landessynodalausschuss setzt sich aus neun nichtordinierten und sechs ordinierten Synodalen zusammen, insgesamt also 15 Personen. Von der Synode zu wählen sind lediglich zwölf Mitglieder des Landessynodalausschusses, da der Präsident beziehungsweise die Präsidentin sowie die beiden Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen kraft Amtes dem Gremium angehören. Den Wahlvorschlag erstellt der Vertrauensausschuss. Gewählt werden die ordinierten und nichtordinierten Mitglieder jeweils in Block-Wahlen. Werden im jeweiligen ersten Wahlgang nicht sämtliche Mitglieder gewählt, so werden für weitere Wahlgänge alle übrigen Kandidaten auf dem Wahlvorschlag belassen. Stehen nach je vier Wahlgängen nicht alle Mitglieder des Landessynodalausschusses fest, erstellt der Vertrauensausschuss neue Wahlvorschläge.
Im Lauf der konstituierenden Tagung werden auch die sieben ständigen Fachausschüsse der Synode (Finanzausschuss, Organisationsausschuss, Ausschuss für Grundfragen kirchlichen Lebens, Rechts- und Verfassungsausschuss, Ausschuss für Gesellschaft und Diakonie, Ausschuss für Bildung, Erziehung und Jugend, Ausschuss für Ökumene, Mission und Dialog) sowie der Rechnungsprüfungsausschuss und der Berufungsausschuss gewählt. Aufgabe des Berufungsausschusses ist es, die Mitglieder des Landeskirchenrates zu wählen sowie deren Ruhestandsversetzungen zu beschließen. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist mit der Rechnungsprüfung der Allgemeinen Kirchenkasse beauftragt.
Weiter entscheidet die Synode in der konstituierenden Tagung über eine Reihe von Entsendungen, beispielsweise über die Entsendung eines Synodalen in den Diakonischen Rat und zweier Synodaler in das Kuratorium von Mission EineWelt.
06.02.2024
ELKB