Synodenreform
Eine geplante Reform der Landessynode ist vorerst gescheitert. Die Synodalen stimmten mit Mehrheit einem Antrag des Präsidiums zu, den Entwurf für ein neues Landessynodalwahlgesetz nicht weiter zu verfolgen und das Gesetzesverfahren abzubrechen. Es sei absehbar, dass dieses Kirchengesetz nicht die nötige Zweidrittel-Mehrheit erlange, sagte Annekathrin Preidel.
Der Vorschlag einer Arbeitsgruppe hatte vorgesehen, dass es statt derzeit 108 Synodalen nur noch 75 Vertreterinnen und Vertreter geben sollte. Davon wären 60 gewählte und 15 berufene Synodale gewesen. Auch die Aufstellung der Kandidierenden für die Synode hätte sich geändert. Es wäre nicht mehr zwischen „ordiniert“ und „nicht ordiniert“ unterschieden worden, sondern zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen.
Das Gesetz habe zu vielen Diskussionen und vielen Anstrengungen geführt, weil eine große Betroffenheit vorhanden gewesen sei, sagte der Vizepräsident der Landessynode Walter Schnell nach dem vorläufigen Aus für das Gesetz. „Es ist einfach schwierig, wenn das Gremium über sich selbst zu entscheiden hat“.