Oberkirchenrat Stefan Reimers erklärt im Interview die Landesstellenplanung.

Frühjahrstagung 2021

Schwerpunkt: Landesstellenplanung

Mit dem Beschluss über die Landesstellenplanung 2020 haben die Synodalen auf dieser Frühjahrssynode eine innerkirchlich richtungsweisende Entscheidung getroffen.

Mit 83 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 11 Enthaltungen hat die Landessynode die Vorlage zur Landesstellenplanung angenommen. Zehn Jahre nach der vorangegangenen Landesstellenplanung 2010 werden die von der Landeskirche direkt finanzierten Stellen (von Pfarrer*innen, Religionspädagog*innen, Diakon*innen und Kirchenmusiker*innen) an die veränderten Zahlen der Kirchenmitglieder angepasst und im bayernweiten Durchschnitt um 10 Prozent reduziert.

Oberkirchenrat Stefan Reimers stellte den Synodalen am Montagnachmittag den Rahmenbeschluss zur Landesstellenplanung 2020 vor. In den vergangenen zehn Jahren habe sich die Zahl der Kirchenmitglieder in den Regionen der Landeskirche verändert, leitete der Personalchef ein. Mitten in einer Zeit des Umbruchs, „in der sich die Welt und das Leben der Menschen um uns herum so schnell verändern, dass auch wir nicht einfach so Kirche bleiben können, wie wir es gewohnt sind“, fallen die Kürzungen der Stellenzahlen im landesweiten Schnitt.

Diese Landesstellenplanung ermöglicht einen Kulturwandel! Den Wandel hin zu einer noch einmal vertieften Kultur des gemeinsamen und gleichzeitig ausdifferenzierten Gestaltens.

Oberkirchenrat Stefan Reimers bei der Einbrinung der Landesstellenplanung

Der Gesamtstellenrahmen beträgt 3182,43 Stellen. Er umfasst alle Arbeitsbereiche, die bei der ELKB angesiedelt sind, also Stellen in den Kirchengemeinden und Dekanatsbezirken wie auch im landesweiten Dienst. Reimers erläuterte die wichtigsten Stellschrauben der Landesstellenplanung:


Die wichtigsten Stellschrauben dieser Landesstellenplanung

  •     Eine Kürzung der Stellen um zirka zehn Prozent im landesweiten Schnitt bei gleichzeitiger Sicherung der Pastorationsdichte.

Die Zahl der Kirchenmitglieder in den Regionen der Landeskirche verändert sich. Mit der Landesstellenplanung wird die Zahl der Stellen in den Kirchengemeinden und Dekanatsbezirken diesen Veränderungen angepasst, das bedeutet, dass die Stellenzahlen im landesweiten Schnitt um zirka zehn Prozent gekürzt werden. Der Landessynode werden damit 1903 Stellen als Stellenkontingent für die Kirchengemeinden und den Dienst in den Dekanatsbezirken vorgeschlagen.  Auch bei dieser Landesstellenplanung soll die „Pastorationsdichte“ gewahrt bleiben. Reimers: "Das heißt: Wir sorgen dafür, dass auch in Zukunft genauso viele theologische und theologisch-pädagogische Stellen für die Mitglieder unserer Kirche zur Verfügung stehen wie bisher."

  •     Die unterschiedliche konkrete Herangehensweise im Blick auf den Dienst in Kirchengemeinden und Dekanatsbezirken einerseits und den landesweiten Dienst andererseits, um den jeweiligen Rahmenbedingungen gerecht zu werden.

Anders als die Stellen in Kirchengemeinden und Dekanaten werden die Stellen im landesweiten Dienst budgetgesteuert. Der sogenannte landesweite Dienst unterstützt die Kirchengemeinden. Er übernimmt aber auch Themen und Funktionen, die von Kirchengemeinden oder Dekanatsbezirken nicht selbst getragen werden können, weil es übergreifende, gemeinsame Aufgaben sind. Das sind beispielweise die Aus-, Fort- und Weiterbildung z.B. im Religionspädagogischen Zentrum, im Predigerseminar oder an der Augustana-Hochschule; das sind Stellen in Einrichtungen wie Mission EineWelt, dem Landeskirchenamt, Verwaltungsstellen, Kirchensteuerämtern, Rechnungsprüfungsamt oder dem Landeskirchlichen Archiv. Reimers: " Im landesweiten Dienst kürzen wir nicht die Stellen selbst um zehn Prozent, sondern setzen die Landesstellenplanung durch entsprechende Budgetkürzungen um." Nach den Beratungen in den Arbeitskreisen wurden von der Landessynode zwei Ergänzungen beschlossen: Für den landesweiten Dienst sollen Konzepte und Kriterien unter synodaler Beteiligung erarbeitet und der Synode vorgelegt werden. Auch der landesweite Dienst solle Beratungsangebote beispielsweise der Gemeindeakademie zur Umsetzung in Anspruch nehmen dürfen.

Landesstellenplanung 2020 beschlossen - eine Zusammenfassung von Axel Mölkner-Kappl.

  • Die Sicherung gemeinsamer inhaltlicher Arbeitsbereiche nicht zuerst durch „hierarchische“ Entscheidungen, sondern vor allem durch eine Kultur konzeptioneller Zusammenarbeit.

In den Kirchengemeinden, Dekanatsbezirken und natürlich auch Einrichtungen vor Ort können und müssen die inhaltlichen und konzeptionellen Schwerpunkte gesetzt werden, die auch zu neuen Kontakten und veränderten Netzwerken im sozialen und gesellschaftlichen Umfeld führen. Reimers: „Deshalb macht diese Landesstellenplanung den ganz anderen Schritt: Sie hält sich inhaltlich vor Ort weitgehend zurück und konzentriert sich auf formale berechenbare Rahmenbedingungen für alle. Wie die Stellen vor Ort inhaltlich verwendet werden, ist - so weit wie möglich - eine freie Entscheidung vor Ort.“ Damit eng verbunden sei, so Reimers, "die klare Anerkennung, dass dort, wo Entscheidungen getroffen werden - auf landesweiter Ebene genauso wie in Kirchengemeinde und Dekanatsbezirk - die Kompetenz und Verantwortung vorhanden sind, um diese Entscheidungen auch verantwortet zu treffen."

  • Die Verknüpfung klarer Regelungen einerseits mit der Ermöglichung von Erprobungen andererseits

Gleichzeitig werden mit dieser Landesstellenplanung Erkenntnisse des landeskirchlichen Reformprozesses „Profil und Konzentration“ umgesetzt: Künftig können die Dekanate vor Ort entscheiden, welches Profil kirchlicher Arbeit in ihrem Raum erforderlich ist, und sie können die Stellen  entsprechend verteilen, wenn vorher eigene Konzeptionen entwickelt wurden. Erprobt werden soll auch die Möglichkeit, Stellen berufsgruppenübergreifend zu besetzen; also zum Beispiel eine Pfarrstelle mit einer Diakonin zu besetzen und die Jugendarbeit zu stärken oder eine pädagogische Stelle mit einem Pfarrer zu besetzen, weil seelsorgerliche Arbeit vor Ort besonders wichtig ist. Auch der Einsatz von Mitarbeitenden beispielweise der Partnerkirchen ist nun einfacher möglich. Der Einsatz von kirchlichen Lehrkräften im Religionsunterricht soll gabenorientiert und flexibler stattfinden. Die Synodalen diskutierten bei ihren Beratungen in den Fachausschüssen auch das Thema Multiprofessionalität und den flexibleren Einsatz von Experten und Expertinnen aus nicht-kirchlichen Berufen.

Lebendige Prozesse leben von Vertrauen - OberkirchenratStefan Reimers bei der Einbringung der Landesstellenplanung 2020.

Bild: elkb/mck

Oberkirchenrat Stefan Reimers

Die Landesstellenplanung mit ihren Regelungen sowie Erprobungsregelungen zeige einen langjährigen Weg des Austauschs und der Beratung mit und zwischen allen Ebenen der Landeskirche. Und doch sei sie immer "work in progress", so Reimers. "Weil die Dinge sich schnell entwickeln und verändern, müssen auch wir in kürzeren Perioden der Planung und Entscheidung denken. Uns ist das ganz wichtig, um den schnellen Entwicklungen und Prozessen in unserer Gesellschaft und Kirche gerecht zu werden, schnell agieren zu können und dauerhaft mit den Betroffenen und der Synode im Gespräch zu bleiben." Deshalb ende die Landesstellenplanung auch nicht mit dieser Tagung der Landessynode. In der Vorbereitung zum nächsten Schritt, wahrscheinlich 2025, sei ein kontinuierliches Gespräch zwischen allen Beteiligten in Landessynode und Landeskirchenrat geplant.

Ein lebendiger, kreativer Prozess

Oberkirchenrat Stefan Reimers: „Dieses Modell für die Landesstellenplanung 2020 gefunden zu haben, macht mich, ehrlich gesagt, besonders zufrieden. Es birgt in sich die gegenseitige Anerkennung unterschiedlicher Verantwortungsebenen und baut auf Vertrauen zueinander auf. Es ist getragen von einem Selbstverständnis, dass Kirche sich in unterschiedlichen Regionen auch unterschiedlich entwickeln darf, ohne das Gemeinsame zu verlieren. Und es prägt eine Zusammenarbeit, die Fachlichkeit schätzt und Diskussionen, Teilhabe, Verantwortung fördert.“

24.03.2021
ELKB