Oberkirchenrat Stefan-Blumtritt: Wie steht es mit dem Klimaschutzgesetz? Videos: Axel Mölkner-Kappl

Herbsttagung Landessynode

Auf dem Weg zum Klimaschutzgesetz

Einen Zwischenstandbericht zum geplanten Klimaschutzgesetz der Landeskirche hat Oberkirchenrat Stefan Blumtritt auf der Herbsttagung der Landessynode in Amberg präsentiert.

Im November 2021 hat die Synode auf einen Dringlichkeitsantrag hin beschlossen, dass es in der ELKB bis Ende 2022 ein Klimaschutzgesetz geben soll, durch das der Klimaschutz eine höhere Verbindlichkeit erhält. Personelle und finanzielle Mittel für die nötigen Maßnahmen sollen darin gesichert werden.

Auf der Herbsttagung der Landessynode in Amberg legte der Leiter der Abteilung gesellschaftsbezogene Dienste, Oberkirchenrat Stefan Blumtritt, einen Zwischenstandbericht über die Arbeit am Klimaschutzgesetz vor. Grundlegend für die eingeleiteten und geplanten Schritte sei eine Klimaschutzrichtlinie der EKD, die besagt, dass alle Gliedkirchen bis spätestens 2045 netto-treibhausgasneutral werden sollen. Bis zum Jahr 2035 sollen die Emissionen gegenüber dem Jahr 2023 um 90 Prozent zurückgehen.

Für alle Arbeitsbereiche verbindlich

Auf dem Weg zu diesem Gesetz beginne die Landeskirche nicht bei null, so Blumtritt. Er nannte einige Maßnahmen, die in der Landeskirche seit 2007 bereits ergriffen wurden – vom Beitritt zur Klimaallianz und der Klimasynode 2009 bis zu einem integrierten Klimaschutzkonzept 2019.

Durch das Klimaschutzgesetz solle der Klimaschutz als Querschnittsaufgabe aller Arbeitsbereiche verbindlich festgeschrieben und so ein selbstverständlicher Teil kirchlichen Handelns und Entscheidens werden. Dazu gehöre, dass verbindlich Wege zur Reduktion der Treibhausgase aufgezeigt und Erfolge evaluiert würden. Das sei nicht ohne organisatorische Unterstützungsstrukturen und die nötigen Haushaltsmittel für Investitionen, Begleitung und Beratung möglich. Die größte Herausforderung seien die finanziellen Aufwendungen für die Umsetzung des Gesetzes, so Blumtritt.

Oberkirchnrat Stefan Blumtritt: Was sind notwendige erste Schritte?

Es geht voran

Zur Frühjahrssynode 2023 wird den Synodalen der Gesetzesentwurf vorgelegt. Jetzt schon betreuen zwei Klimaschutzmanager*innen die Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzepts und Gemeinden erhalten Unterstützung dabei, ihr Grünes Datenkonto zu pflegen, berichtete Blumtritt. „Denn nur wer seine Verbräuche kennt, weiß, wo am besten gespart werden kann.“ Auch bei Gebäuden und bei der Liegenschaftsplanung würde der Bedarf geklärt, um aktuelle und zukünftige Planungen am Ziel der Klimaneutralität auszurichten. Darüber hinaus seien je eine Stelle Klimaschutzkoordination in allen Verwaltungsverbünden sowie Pilotprojekte geplant. Das Team des Beauftragten für Umwelt- und Klimaarbeit in der ELKB und der Gemeindeabteilung begleite den Prozess.

Landesbischof fordert Umsetzung konsequenter Klimaschutzmaßnahmen

Auch Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm warb in seinem Bericht vor der Landessynode engagiert für den Klimaschutz. Klimaaktivisten müsste vermittelt werden, dass sie gehört würden und dass die Dringlichkeit ihrer Anliegen gesehen werde. Bedford-Strohm: „Lasst uns miteinander ins Gespräch kommen, auch über die Protestformen. Lasst uns aber vor allem sehen, was die Umsetzung konsequenter Klimaschutzmaßnahmen immer noch bremst und wie sich das verändern lässt! Lasst uns konstruktiv darüber beraten, wie wir die notwendigen politischen Mehrheiten dafür finden können!“ Ausdrücklich begrüßte der Landesbischof die Einigung auf einen Klimaausgleichsfonds in Scharm El-Scheich. „Es ist ein Durchbruch von historischer Dimension, dass der notwendige Ausgleich dieser Ungerechtigkeit jetzt von der Staatengemeinschaft ausdrücklich anerkannt wird.“

25.11.2022
ELKB

Mehr zum Thema

weitere Informationen zum Artikel als Downloads oder Links