Die Mitglieder der Landessynode in der Plenarsitzung in Geiselwind

Das Plenum der Landessynode, hier bei der konstituierenden Tagung in Geiselwind.

Bild: elkb/mck

Gemeinsame geistliche Leitungsverantwortung

Die bayerische Landeskirche hat vier kirchenleitende Organe: die Landessynode, den Landessynodalausschuss, den Landeskirchenrat und den Landesbischof.

Aus allen Regionen Bayerns, aus allen gesellschaftlichen Gruppen, aus allen Alterstufen und Prägungen: 108 gewählte und berufene Kirchenmitglieder sind verantwortlich für wichtige Entscheidungen in kirchlichen Angelegenheiten - von der Gesetzgebung über die Finanz- und Stellenplanung bis hin zur Ordnung des kirchlichen Lebens. Ordinierte (also Pfarrerinnen und Pfarrer) und Nicht-Ordinierte üben diese ehrenamtliche Leitungsfunktion für sechs Jahre – eine so genannte Synodalperiode lang – aus. Die aktuelle Synodalperiode startete 2020 bis dauert bis Frühjahr 2026.

Der Landessynode wird häufig die Redeweise „Kirchenparlament“ zugeschrieben. Diese Parallele zu einem politischen Parlament besteht teilweise in Bezug auf die Aufgaben oder auch auf Geschäftsgang und Organisation. Doch arbeitet die bayerische Kirchenleitung in gegenseitiger Verantwortung. Trotz vielfältiger wichtiger Aufgaben wie der Gesetzgebung hat die Synode nicht die Rolle eines übergeordneten Leitungsorgans. Auch ist die Synode nicht geprägt von konkurrierenden Fraktionen oder von Spannungsverhältnissen vergleichbar zwischen Regierung und Opposition. Dieser Gegensatz ist aufgehoben. Wichtig sind vielmehr der Dialog, das Ringen um die zukunftsweisenden Entscheidungen, die Einigung nicht in der Überstimmung von Minderheiten, sondern im Erreichen eines umfassenderen Konsenses.

01.02.2024

In einer Synodalperiode finden jährlich zwei Tagungen, also insgesamt zwölf ordentliche Tagungen statt. Diese sind grundsätzlich öffentlich. Zu ihrer ersten Tagung in der Synodalperiode wird die Landessynode durch den Landesbischof einberufen. Er verpflichtet die Synodalen nach der Agende. An den Verpflichtungsgottesdienst schließt sich die konstituierende Tagung an: Die Synodalen wählen das Präsidium, den Landessynodalausschuss sowie die Vertreter der Fachausschüsse. Bei den Synodaltagungen behandeln die Kirchenleitungsvertreter Gesetzesvorlagen, beschließen Anträge und Eingaben, hören Berichte und diskutieren wichtige Fragen des kirchlichen Lebens. In der Herbsttagung stehen traditionell das Haushaltsgesetz und der Haushaltsplan für das kommende Jahr auf der Tagesordnung.