Fürther Erklärung

Einschätzung zur Segnung homosexueller Paare.

Bild: Pekic

Homophile Partnerschaften

Homosexualität

Stellungnahme der Landessynode zu Fragen der Homosexualität auf der Synodaltagung, verabschiedet auf der Synodaltagung in Fürth im November 1993.

1. Anlass und Ziel dieser Stellungnahme

In den letzten Jahren ist eine Reihe von Anträgen und Eingaben bei der Landessynode
eingegangen mit der Bitte um eine Stellungnahme der Landessynode zu Fragen der
Homosexualität, zum Umgang mit homophilen Menschen und zur Frage der Segnung
homophiler Partnerschaften. In den eingegangenen Anträgen und Eingaben werden dazu sehr
unterschiedliche, teilweise gegensätzliche Auffassungen vertreten und Forderungen erhoben.
Die mit diesen Anträgen und Eingaben aufgeworfenen weitreichenden Fragen erforderten
eine gründliche Vorbereitung und Beratung, nicht zuletzt war das Gespräch mit den
betroffenen Menschen zu suchen.

Deshalb wurde zunächst ein landeskirchlicher Ausschuss einberufen, der diese Fragen
beraten hat. Die Ergebnisse dieser Ausschussarbeit sind in der vorliegenden Stellungnahme
ebenso berücksichtigt wie schon vorliegende Stellungnahmen anderer Landeskirchen und die
Orientierungshilfen der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands.

Nach eingehenden Beratungen im Landessynodalausschuss, gemeinsam mit dem
Landesbischof und dem Landeskirchenrat und in der Landessynode legen wir eine
Stellungnahme vor, die gemeinsam von allen kirchenleitenden Organen getragen wird. Die
vorliegende Stellungnahme ist von dem Bemühen bestimmt, in der Unterschiedlichkeit der
Auffassungen, die es in unserer Kirche gibt und die sich auch in den Anträgen und Eingaben
widerspiegelt, das gemeinsam Vertretbare auszusagen, um so in gleicher Weise eine dem
Evangelium gemäße und eine für die Einheit unserer Kirche hilfreiche Antwort zu finden.

Von einer „Stellungnahme" sprechen wir, um deutlich zu machen, dass der vorliegende
Text nichts anderes sein kann und will als eine Orientierungshilfe in diesen Fragen. Als
Antwort auf die Anträge und Eingaben bringt die Stellungnahme in der gegenwärtigen
Diskussion unsere unterschiedlichen Auffassungen und die Einsichten zur Sprache, die uns
gemeinsam wichtig und vertretbar erscheinen. Wir bitten die Glieder unserer Kirche und die
Gemeinden, diese Orientierung in ihre Überlegungen und Beratungen einzubeziehen.

22.02.2016
ELKB

2. Zur Einschätzung der Homosexualität

a) Die wissenschaftliche Erforschung und die theologische Aufgabe

In unserem Jahrhundert ist es zu einer intensiven wissenschaftlichen Erforschung der Homosexualität, ihrer Entstehungsbedingungen, ihrer Erscheinungsformen und der Bedingungen und Möglichkeit ihrer „Veränderbarkeit" gekommen. In diesen Forschungen wurde sichtbar, dass der prozentuale Anteil der homosexuell lebenden Bevölkerungsgruppe durch die Geschichte und in den unterschiedlichen Gesellschaften ziemlich konstant ist (es wird von 5 bis 10% der Bevölkerung gesprochen). Eine allgemein anerkannte und umfassende wissenschaftliche Antwort auf die Fragen der Entstehung der Homosexualität (anlagebedingte, kulturelle, biographische Faktoren) und zu den Bedingungen ihrer „Veränderbarkeit" gibt es nicht. Es besteht jedoch weitgehend Einigkeit in der Forschung, dass die homosexuelle Neigung und Prägung als eine Gegebenheit angesehen wird, die in den meisten Fällen nicht willentlich verändert werden kann.
Aufgabe einer theologisch-ethischen Einschätzung der Homosexualität kann es nicht sein, in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung um die Homosexualität einseitig Position zu beziehen oder den wissenschaftlichen Streit entscheiden zu wollen. Vielmehr stellt sich die Frage und Aufgabe, wie die Homosexualität als Gegebenheit und die Erscheinungsformen der Homosexualität im Lichte des Evangeliums, des biblischen Verständnisses des Menschen, der Sexualität und der Partnerschaft zu verstehen und beurteilen sind. Weiche Konsequenzen ergeben sich daraus für den Umgang mit der Homosexualität bei den Betroffenen, in der Kirche und in der Gesellschaft?

b) Biblische Aussagen

Die „Homosexualität", die damit bezeichnete gleichgeschlechtliche Orientierung und Praxis ist weder in der Bibel noch in der christlichen Tradition ein selbständig und gesondert behandeltes ethisches Thema. Es gibt jedoch in der Bibel Aussagen, die zur
gleichgeschlechtlichen Orientierung und Praxis in unterschiedlichen Zusammenhängen
Stellung nehmen.

Im Alten Testament wird in einer langen Liste verbotener Sexualbeziehungen auch der
gleichgeschlechtliche Verkehr von Männern genannt und verboten (3. Mose 18,22). Solcher gleichgeschlechtlicher Verkehr ist ein „Greuel" (Götzendienst). In 3. Mose 20,13 wird die Todesstrafe für die aktive und passive Beteiligung an einem solchen Akt gefordert. Verurteilt wird auch die homosexuelle Vergewaltigung durch heterosexuelle Männer (1. Mose 19,4-11; Richter 19,22-26).

Das Verbot gleichgeschlechtlichen Verkehrs steht im „Heiligkeitsgesetz" (3. Mose, Kap. 17-26). Im Alten Testament sind die Sexualgesetze wie die Speisegebote und die Vorschriften für Tieropfer Bestandteil der Reinheitsvorschriften, die am israelitischen Kult orientiert sind.

Diese Reinheitsvorschriften dienen der Abgrenzung gegenüber der Verehrung fremder Götter, der Abgrenzung zu fremden Kulten und ihren Praktiken, sowie zu Fremdkulturen insgesamt.
Die Einzelheiten der Vorschriften sind uns oft nicht mehr voll verständlich.
Sexualität und Liebe zwischen Mann und Frau werden im Alten Testament insgesamt sehr positiv gewertet. Sie gehören zum von Gott geschenkten Leben. In der Schöpfung ist angelegt, dass Mann und Frau aneinander gewiesen sind (1. Mose, 1,27; 2,18 und 24), Im Neuen Testament finden sich Aussagen zur Homosexualität nur in den Briefen. Die Evangelien und Jesus selbst äußern sich nicht zur Frage der Homosexualität. Auch Paulus behandelt die Homosexualität nicht als eigenes ethisches Thema. Er nimmt zu ihr Stellung im heidenchristlichen Bereich in Abgrenzung zu in der Antike üblichen Einstellungen und Praktiken. Homosexuelle Praxis wird in einem Tugend- und Lasterkatalog von Paulus (1. Kor. 6, 9-11) neben Unzucht, Götzendienst, Ehebruch, Diebstahl, Habsucht und Trunksucht aufgeführt. In gleicher Weise wird die homosexuelle Praxis zwischen Männern in einer Liste abzulehnender Laster im 1. Timotheus-Brief (1. Tim 1,8-10) genannt. Wer solches Unrecht tut, wird das Reich Gottes nicht ererben, handelt gegen Gottes Gesetz.

Grundsätzlichere Aussagen macht Paulus zur Homosexualität im Römerbrief (Röm 1,18-32; bes. 26 und 27). Paulus zeigt, dass allen Menschen ein Wissen um Gottes Schöpfermacht und seine Gottheit möglich war. Die Verweigerung aber, Gott anzuerkennen, führt in einen Verblendungszusammenhang (Verfinsterung der Herzen, Torheit, Götzendienst). Der Verfehlung des Gottesverhältnisses folgt die Verfehlung des Verhältnisses des Menschen zu sich selbst mit zerstörerischen Konsequenzen im sozialen und sexuellen Bereich. Als solche zerstörerische Konsequenzen im sozialen Bereich werden u.a. Ungerechtigkeit, Habgier, Neid, Mord, Streit, Niedertracht genannt. Im sexuellen Bereich wird die männliche und weibliche Homosexualität als Folge des Götzendienstes in der nichtjüdischen Welt genannt, Sie stellt eine Entehrung des Menschen dar und ist „wider die Natur.

In der Auslegung (Exegese) gibt es unterschiedliche Auffassungen, ob dieses Urteil des
Paulus über die homosexuelle Praxis auch für die Homosexualität als Gegebenheit und für den Versuch gilt, damit in einer Partnerschaft verantwortlich umzugehen, oder ob sich die Ablehnung nur auf einen in der Abkehr von Gott gewählten Gebrauch bezieht, wie er in der griechischen Kultur üblich war oder zumindest toleriert wurde.

In der Einschätzung von Sexualität, Ehe und Familie insgesamt wird im Neuen Testament das alttestamentliche Verständnis aufgenommen. Darüber hinaus findet sich auf der einen Seite in der Verkündigung Jesu eine Relativierung der Bindung an die Familie gegenüber der entscheidenden Gemeinschaft im Tun des Willens Gottes (Mk 3,31-35). Bei Paulus wird ein eheloses Leben, das von der „Sorge um die Sache des Herrn" bestimmt ist, gegenüber der Ehe hervorgehoben. Solche Ehelosigkeit ist aber nicht zur allgemeinen Forderung zu erheben.

„Jeder hat seine eigene Gabe von Gott" (1. Kor 7). Auf der anderen Seite wird in Jesu Wort zur Ehescheidung (Mk 10,2-12) die Ehe als auf Dauer und Treue angelegte Gemeinschaft von Mann und Frau bejaht und die Stellung und das Recht der Frau in der Ehe geschützt. Bei Paulus und in der urchristlichen Gemeinde wird die Ehe als die Lebensform angesehen, in der die Sexualität den Ort findet, der einem Leben aus Glauben und im Glauben entspricht.

Das Verhältnis von Mann und Frau soll von der in Christus Gestalt gewordenen Liebe
bestimmt sein, zu ihrem Abbild werden (1. Kor 7; Eph 5,21ff; Kol 3,19; Titus 2,4; 1. Petr 3, 7). In diesem Verständnis ist auch die sich im Christentum herausbildende Sicht der Einehe (Monogamie) als der grundlegenden Form begründet.

c) Fragen der Auslegung

Die Einschätzung der Homosexualität und des Umgangs mit der Homosexualität im Alten
Testament und in den Briefen des Neuen Testamentes berührt grundsätzliche Fragen der
Auslegung der Schrift und der ethischen Urteilsbildung.

Gemeinsam sind wir der Überzeugung, dass Grund und Kriterium christlichen Glaubens,
Lebens und Handelns die in Jesus Christus geschenkte Erlösung ist und der Liebe Gottes ein
menschliches Verhalten und Handeln nach dem Doppelgebot der Liebe entspricht.

Unterschiedlich aber wird der Stellenwert einzelner ethischer Äußerungen und die Frage
ihrer Geltung für das gegenwärtige Leben aus dem Glauben und in der Liebe eingeschätzt. Es
stellen sich die Fragen, ob die jeweiligen ethischen Äußerungen eine unmittelbar
übertragbare Antwort auf heutige Problemlagen darstellen (z.B. hatte Paulus die
Homosexualität als Gegebenheit und eine verantwortlich gelebte homosexuelle Partnerschaft
im Blick?), ob zeitgebundene Aussagen vorliegen (z.B. inwieweit sind die Vorstellungen des
Paulus zur Praxis der Homosexualität von seiner Zeit und seinem kulturellen Hintergrund bestimmt?), ob es sich um im Lichte des Evangeliums vertretbare Aussagen handelt (z.B. ist die
Forderung der Todesstrafe für Homosexuelle dem Evangelium gemäß?). Grundsätzlich hat
schon Luther die Auffassung vertreten, dass die alttestamentlichen Kultgesetze und
Rechtssatzungen für Christen nicht mehr verbindlich sind. Bei ethischen Einzeläußerungen
des Alten und Neuen Testamentes stellt sich ebenfalls die Frage nach ihrer ethischen
Verbindlichkeit (z.B. Beibehaltung der Sklaverei, Beibehaltung der Unterordnung der Frau).
In der Beantwortung dieser Fragen gibt es in Kirche und Theologie unterschiedliche
Positionen bzw. Akzentsetzungen. Die einen heben besonders hervor, dass ethische Aussagen
am Liebesgebot orientiert sein müssen. Vom Liebesgebot her ist zu bestimmen, welche
Weisungen für alle Zeiten gelten, weil sie der Liebe entsprechen, und welche Weisungen und
Einzelgebote aufgrund einer veränderten Situation, neuer Problemstellungen und aufgrund
eines vertieften Verständnisses für die Konsequenzen des Evangeliums so nicht mehr
übernommen werden können. Im letzteren Fall sind neue, dem Evangelium, dem Liebesgebot
und der Situation entsprechende Konkretionen zu finden.

Die anderen verweisen auf die bleibende Bedeutung neutestamentlicher Einzelgebote als
Konkretion des Liebesgebotes. Aller schnellen, zu sehr zeitgebundenen Infragestellung der
Gebote soll gewehrt werden.

Bezogen auf die Fragen der Homosexualität und des Umgangs mit ihr heben die einen
hervor, dass nach Paulus sich die Grundsünde im vertrauenslosen Widerspruch gegen Gott
zeigt. Homosexualität als Gegebenheit und der Umgang mit ihr können darum entsprechend
dem biblischen Verständnis des Menschen und der Sünde nicht generell als Sünde und
Widerspruch gegen Gott gekennzeichnet werden. Homosexualität und der Umgang mit
Homosexualität sind wie alles menschliche Verhalten daraufhin zu befragen und von daher
zu beurteilen, ob sie von diesem grundlegenden Widerspruch gegen Gott bestimmt sind oder
in der Verantwortung des Glaubens und der Liebe gelebt werden. Wo die Gegebenheit
homosexueller Prägung und Neigung vorliegt, hat sich ein verantwortlicher Umgang mit der
Homosexualität am Doppelgebot der Liebe zu orientieren. Ein solcher Umgang zielt auf die
Einbindung der Sexualität in eine umfassende Beziehung und in eine auf Dauer angelegte
Partnerschaft an Stelle wechselnder und vorwiegend auf die sexuelle Praxis ausgerichteter
Beziehungen.

Die anderen verweisen darauf, dass die paulinische Kennzeichnung „wider die Natur'
deutlich macht, dass homosexuelle Praxis grundsätzlich dem Willen Gottes widerspricht.
Darum fordern sie einen Verzicht auf homosexuelle Praxis und empfehlen die Suche nach
einem Weg zur Veränderung dieser Neigung.

Auch unter uns gibt es in unterschiedlichen Ausprägungen diese verschiedenen
Sichtweisen und Akzentsetzungen.

Unbeschadet dieser unterschiedlichen Auffassung halten wir als gemeinsame
Überzeugung fest:

1) In der Schöpfung ist die heterosexuelle Beziehung als Grundform angelegt. Diese
Beziehung findet ihre geordnete und institutionelle Gestalt in der von der partnerschaftlichen
Liebe getragenen, auf Dauer und Treue angelegten, Verantwortung für die
Nachkommenschaft übernehmenden Form der Ehe.

2) Die Auffassung, dass es in die Wahl des einzelnen gestellt ist, ob er homosexuelle oder
heterosexuelle Praxis und Partnerschaften vollzieht, widerspricht dem biblischen
Gesamtzeugnis.

3) Seelsorgerliche Begleitung von homophilen Menschen will, wo eine Veränderung dieser
Prägung und Neigung unmöglich erscheint, zu einem verantwortlichen Umgang mit der
Homosexualität ermutigen. Das kann auch die Bejahung und Begleitung einer verantwortlich
gelebten Partnerschaft einschließen.


3. Zum Umgang mit homophilen Menschen

Im Umgang mit homophilen Menschen in unserer Kirche ist die Einsicht gewachsen, dass
mit der Ausgrenzung, Diskriminierung und Kriminalisierung homophiler Menschen ein Irrweg
beschritten worden ist, der dem Evangelium widerspricht.

Die strafrechtliche Sanktionierung ging von Annahmen aus, die sich nicht als tragfähig
erwiesen. Die Verfolgung von Homosexuellen in den Konzentrationslagern der Nazizeit ist ein
Teil des dunkelsten Kapitels unserer hier schuldbeladenen Geschichte. Die Erinnerung daran
nimmt uns als Kirche in die Pflicht und stellt allen Christen die Aufgabe, gegen Ausgrenzung
und Diskriminierung das Wort zu erheben.

Homophile Menschen stehen vor der oft schweren Aufgabe, ihre vom Verhalten der
Mehrheit abweichende Prägung zu akzeptieren, mit ihr umzugehen und sie in eine
verantwortliche Lebensgestaltung zu integrieren. Dieser spezifischen Situation ist mit
Verständnis, Annahme und Zuwendung zu begegnen. In der öffentlichen Diskussion über
Homosexualität, ebenso wie im Umgang mit homophilen Menschen und deren
Selbstdarstellung gilt es zu beachten, dass es der von Gott verliehenen Ganzheitlichkeit und
Würde des Menschen widerspricht, wenn Menschen ausschließlich von ihrer sexuellen
Prägung her verstanden werden.

Wir bitten die Glieder unserer Kirche, den homophilen Menschen in der christlichen
Gemeinde unvoreingenommen, mit Verständnis und Offenheit zu begegnen und den HUKund
LUK-Gruppen gegebenenfalls Räume zu öffnen und sie in das gemeindliche Leben mit
hineinzunehmen.

4. Seelsorgerliche Begleitung

Seelsorgerliche Begleitung soll und will auch in dieser spezifischen Situation den Zuspruch
und Anspruch Gottes nahebringen und die Annahme durch den barmherzigen Gott
bezeugen. Seelsorge vollzieht sich im Raten und Mahnen, im Trösten und Ermutigen zu
einem Leben aus der Liebe Gottes. Sie schließt den Zuspruch der Vergebung und die Fürbitte
um Gottes Schutz und Geleit mit ein.

Eine solche seelsorgerliche Begleitung von homosexuell lebenden Menschen ist eine
Aufgabe der Kirche. Dabei halten die einen von uns im individuell-seelsorgerlichen Bereich
eine segnende Begleitung homophiler Menschen in ihrer Partnerschaft für möglich. Die
anderen sehen sich dazu nicht in der Lage, weil sie von ihrem Verständnis der Heiligen
Schrift hierfür keinen Auftrag erkennen.

Eine gottesdienstliche Segenshandlung (Trauung) für homophile Partnerschaften halten
wir nicht für möglich. Im Handeln der Kirche und im öffentlichen Bewusstsein muss die
Unterscheidung zur Institution Ehe deutlich bleiben.

Am Auftrag der Kirche, die Mitmenschen ohne Ansehen ihrer Person und ihres Schicksals
zum Glauben zu rufen und zur Gottes- und Nächstenliebe zu ermutigen, nehmen alle
Christen teil. Homophil geprägte Christen sind in diesen Auftrag einbezogen. Dieser Auftrag
wird wahrgenommen durch ein verantwortliches Lebenszeugnis in Wort und Tat.

Fürth, 26. November 1993

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