Die Mitglieder der Landessynode auf der konstituierenden Tagung in Geiselwind.

Bunt gemischt: Die Synodalen stammen aus allen Ecken Bayerns - und bringen entsprechend viel Inspiration für ihre Arbeit mit.

Bild: elkb/mck

Wahl und Berufung

Aus allen Regionen Bayerns

Von Aschaffenburg bis Berchtesgaden: Die synodalen Vertreter werden in den Regionen gewählt und bringen ihr Expertenwissen in Fachausschüssen ein.

Alle sechs Jahre werden am 2. Adventssonntag die Vertreterinnen und Vertreter in die Landessynode gewählt. 89 der 108 Sitze werden durch direkte Wahl bestimmt. Laut Kirchenverfassung müssen 60 der 89 zu wählenden Synodalen Nichtordinierte, also "Laien", sein. Von den 29 gewählten ordinierten Synodalen müssen zehn das Amt eines Dekans oder einer Dekanin innehaben. Die Wahl erfolgt nicht unmittelbar durch die Kirchenmitglieder selbst, sondern mittelbar durch die stimmberechtigten Mitglieder der Kirchenvorstände der Kirchengemeinden.

Die Wahl für die aktuelle Synodalperiode 2020 - 2026 fand im Dezember 2019 statt. Erstmals wurde eine Briefwahl durchgeführt. Der nächste Wahltermin ist für den 2. Adventssonntag 2025 terminiert.

Der Landessynodalausschuss und der Landeskirchenrat nahmen anschließend an die Wahl die Berufung der 13 zu berufenden Synodalen vor. Beide Gremien tun dies gemeinschaftlich aufgrund übereinstimmender Beschlüsse. Es gibt keine Vorschriften darüber, wie viele Ordinierte und wie viele Nichtordinierte zu berufen sind. Die drei theologischen Fakultäten in Erlangen-Nürnberg, München und der Augustana-Hochschule Neuendettelsau beschließen und entsenden je einen Vertreter ihrer Hochschule. Der Landessynode gehören auch drei Jugendsynodale an, die vom Landesjugendkonvent der bayerischen Landeskirche gewählt werden.

01.02.2024
Andrea Seidel